Version 1.0 · Stand: Juni 2026 · Gültig ab: 01.07.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NETCONN GmbH, Küngenwinkel 7, 5412 Gebenstorf, gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge zwischen NETCONN und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn NETCONN diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen von NETCONN.
§ 2 Leistungsgegenstand
NETCONN erbringt IT-Infrastruktur- und Rechenzentrums-Dienstleistungen, insbesondere Smart Hands Support, Rack & Stack, Netzwerk- und Firewall-Engineering, Datacenter-Migration, Onsite-Support und technisches Projektmanagement. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. NETCONN ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote von NETCONN sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrages oder Aufnahme der Leistungserbringung. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Preise in CHF exkl. MwSt. Stundensätze werden auf 30 Minuten genau abgerechnet. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Reisekosten: CHF 0.50/km. Zahlungsziel: 10 Tage netto. Verzugszins: 5% p.a. Zuschlag von 50% ausserhalb der Geschäftszeiten (Mo–Fr 08:00–18:00), bis 100% bei Notfalleinsätzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Haftung
NETCONN haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichtverletzungen. Gesamthaftung pro Ereignis max. CHF 50’000 (sofern nicht anders vereinbart). Keine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.
§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich. NETCONN verarbeitet Daten ausschliesslich zur Vertragsabwicklung gemäss DSG/DSGVO. Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt.
§ 8 Geistiges Eigentum
Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NETCONN. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das nicht-exklusive Nutzungsrecht.
§ 9 Kündigung
Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Bei ungerechtfertigtem Auftragsabbruch sind erbrachte Leistungen vollumfänglich zu vergüten. NETCONN kann bei Zahlungsverzug von mehr als 20 Tagen Leistungen einstellen.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht (OR). Gerichtsstand: Baden, Kanton Aargau, Schweiz.
§ 11 Schlussbestimmungen
Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt. NETCONN behält sich Änderungen vor; aktuelle Version auf netconn.ch. Änderungen gelten als akzeptiert wenn nicht innerhalb von 30 Tagen widersprochen wird.